Kulturkonvent
Der Kulturkonvent ist das oberste Beschlussorgan des Kulturraumes und beschließt insbesondere über:
- Erlass und Änderungen von Satzungen
- die jährliche Haushaltssatzung nebst Haushaltplan
- Förderrichtlinie und Förderschwerpunkte des Kulturraumes
- die Förderlisten zur institutionellen Förderung und Projektförderung
- Berufung des Kulturbeirates